Zulassung durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Gemäß §94 Absatz 2 GO NRW dürfen für die automatisierte Ausführung der Geschäfte der kommunalen Haushaltswirtschaft nur Fachprogramme verwendet werden, die von der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen zugelassen sind.
Eine Zulassung für Kai hat die gpaNRW bereits im Jahr 2021 erteilt. Am 22.06.2026 hat die gpaNRW die Zulassung auf die aktuelle Kai-Version 03.00 erweitert. Die erweiterte Zulassung ist bis zum 15.12.2028 gültig.
Zulassungsbescheinigung der gpaNRW
Testat der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg
Ein Testat der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg bestätigt, dass Kai unter Beachtung der im abschließenden Prüfvermerk enthaltenen Hinweise eine ordnungsgemäße Abwicklung der zentralen Finanzvorgänge gemäß § 19 GemPrO BW gewährleistet.
Im Prüfbericht wird darüber hinaus festgestellt, dass mit dem Verfahren die Inventarisierung so geplant, strukturiert und dokumentiert werden kann, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer Inventur eingehalten werden können.
Das Testat wurde durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg im Juli 2010 ausgestellt.


